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   VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20   

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VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20 (https://dejure.org/2020,32861)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.09.2020 - 9 K 2068/20 (https://dejure.org/2020,32861)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. September 2020 - 9 K 2068/20 (https://dejure.org/2020,32861)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. zu den Anforderungen an eine analoge Anwendung einer Norm: BVerwG, Beschluss vom 27.03.2018 - 5 P 2/17 -, BVerwGE 161, 313-323, juris Rn. 16 und BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 -, BVerwGE 160, 212-237, juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19

    Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20
    Der Begriff des "tätlichen" Angriffs ist nach den herkömmlichen juristischen Methoden auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.05.2020 - 2 C 13/19 -, juris Rn. 12 ff. zur Auslegung einer auslegungsbedürftigen Norm).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts geboten erscheint (BVerfG, Beschluss vom 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, juris Rn. 32; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2012 - A 9 S 1359/12 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 2.17

    Analogie; Analogieschluss; Anknüpfungspunkt für Analogie; Anpassungsbedarf;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. zu den Anforderungen an eine analoge Anwendung einer Norm: BVerwG, Beschluss vom 27.03.2018 - 5 P 2/17 -, BVerwGE 161, 313-323, juris Rn. 16 und BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 -, BVerwGE 160, 212-237, juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.1998 - 5 S 2053/97 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - A 9 S 1359/12

    Abschiebungsverbot wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung - zum Gebot

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts geboten erscheint (BVerfG, Beschluss vom 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, juris Rn. 32; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2012 - A 9 S 1359/12 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.05.1956 - II C 71.55

    Ernennung von Beamtenanwärtern zu außerplanmäßigen Beamten der Deutschen

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 04.05.1956 (Az. II C 71.55 - juris Rn. 51) insoweit ausgeführt, dass Art. 3 Abs. 1 GG lediglich einen Anspruch auf Gleichheit "vor dem Gesetz" begründet und eine unterschiedliche Behandlung in der Anwendung des Rechts verbietet.
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591

    Auslegung des Begriffs "tätlicher Angriff" bei der Erfüllungsübernahme von

    In der Gesetzesbegründung (LT-Drs., a.a.O.) wird an mehreren Stellen erkennbar, dass der Gesetzgeber die Formulierung "tätlicher Angriff" gewählt hat, um nur auf den Körper zielende, gewaltsame Einwirkungen zu erfassen und lediglich verbale Angriffe vom Anwendungsbereich der Norm auszuschließen (Buchard in BeckOK, a.a.O. Rn. 13; VG Stuttgart, U.v. 3.9.2020 - 9 K 2068/20 - juris Rn. 25 zum gleichen Begriff in § 80a Abs. 1 LBG-BW).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20

    Definition des "tätlichen" Angriffs im Sinne des § 80a Abs 1 LBG BW (juris: BG BW

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. September 2020 - 9 K 2068/20 - wird abgelehnt.
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